Sportbetrieb in Niedersachsen wird wieder erlaubt
Mit Beschluss der Bundes- und Landesregierung von gestern, 06.05.2020, wird die Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab dem 07.05.2020 in Niedersachsen erlaubt.
Um die Euphorie die sich nach der Mitteilung in den Medien breit macht ein wenig zu dämpfen, unsere ausdrückliche Bitte den Erlass und den aktuellen Rahmenplan genau zu lesen, denn es gibt viele Einschränkungen und Vorschriften zu beachten! Durch unvollständige oder zu euphorische Kommunikation – wie schon in Social-Media-Kanälen zu lesen – werden bei den Sportlern nur unnötig noch nicht zu erfüllende Hoffnungen und Erwartungen geweckt!
Zunächst dürfen die Sportplätze wieder geöffnet werden. Es darf wieder mit dem Training an der frischen Luft begonnen werden, die Vereinsheime und Vereinsgastronomie bleibt allerdings weiter geschlossen. Auch sind Mannschaftssportarten nach wie vor verboten. Das Training darf nur in kleinen Gruppen und mit ausreichend Abstand der einzelnen Sportler untereinander stattfinden.
Alles in allem sehr schwierige Voraussetzungen für Sportarten wie die unseren, bei denen zum einen die „Truppenstärke“ schon etwas größer ist, und wir zum anderen die Abstandsregeln im Sport von 2 Metern nicht einhalten können.
Hier die Leitlinien des DOSB zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs:
Folgende Leitplanken sollen bei einer sportlichen Betätigung auf Freiluftsportanlagen beachtet werden:
- einen ausreichend großen Personenabstand (2 Meter)
- kontaktfreie Durchführung
- konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche bleiben geschlossen
- Bekleidungswechsel und Körperpflege zu Hause
- Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen
- Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt untersagt
- keine Zuschauer
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung von Sportarten, allerdings werden die Voraussetzungen für eine zulässige sportliche Betätigung im Freien in der Regel leichter bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein.
Auch die Zahl der Trainierenden ist nicht vorgegeben. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (2 Meter). Hier geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen.
Der aktuelle Erlass der Niedersächsischen Landesregierung mit den Aktualisierungen von gestern ist den Vereinsverantwortlichen bereits via eMail zugegangen. Wichtig für die Sportvereine ist insbesondere die Seite vier!
Ausführliche Gespräche über Verhalten und Fortgang unseres Sportes und eventuellen Ligaspielbetrieb möchten wir mit euch in unserer Online Mitgliederkonferenz führen, zu der alle Vereinsverantwortlichen die schriftliche Einladung bereits per Mail erhalten haben. Wir hoffen auf rege Teilnahme, damit wir bei dieser Konferenz eine gemeinsame Linie für weiteres Entscheiden und Handeln finden können!
Bitte bleibt besonnen, behaltet einen kühlen Kopf, und handelt verantwortungsbewusst.
Wir halten euch über unsere Informationskanäle zu jeder Änderung auf dem Laufenden!
Lars Michael
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
AFCV N e.V.